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Service

Im Folgenden können Sie sich über unsere Serviceleistungen informieren. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne während unserer Öffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung.

Antrag Wasseranschluss

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich auf die Bereiche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zugleich. Bei einem Bauvorhaben können Sie, beziehungsweise Ihr Architekt, bei uns die Wasserleitungs- und Kanalpläne anfordern.

Auf Anfrage senden wir Ihnen die Lagepläne mit den entsprechenden Vordrucken Antrag auf Genehmigung für einen Wasseranschluss an das öffentliche Wasserversorgungsnetz und Antrag auf Genehmigung für den Anschluss an die öffentliche Kanalisation zu.

Um terminliche Konflikte und Unstimmigkeiten vorzubeugen, müssen die Anträge zusammen mit dem Bauantrag ausgefüllt vor Baubeginn an uns zurückgesendet werden.

Folgende Anlagen sind den Anträgen beizufügen

  • Wasseranschluss
    a) Lageplan 1:500
    b) Grundriss 1:100 mit Eintragung der Hausanschlussleitung bis zur Wasseruhr
    c) Bei Gewerbe, Landwirtschaft, Mehrfamilienhäusern über fünf Wohneinheiten und sonstigen Vorhaben, die nicht der Wohnbetreuung zuzuordnen sind, ist eine Berechnung des Wasserbedarfs beizufügen.
  • Abwasseranschluss
    a) Lageplan 1:500
    b) Grundriss Keller und Erdgeschoss 1:100
    c) Schnitt 1:100, mit Eintragung der Abwasserleitungen nach der Bauprüfungsverordnung Nordrhein-Westfalen vom 15.11.1989

Bei Gewerbe-, Industrie- und sonstigen Betrieben sind genaue Angaben über das einzuleitende Abwasser, Niederschlagswasser sowie über den Verschmutzungsgrad mit den einzuleitenden Stoffen anzugeben.

Wird eine Versickerung des Niederschlagswassers beabsichtigt, sind in den Antragsunterlagen die Dimensionierung und die Lage der Versickerungsanlage darzustellen.


Wechsel der Hauptwasseruhr

Wasserzähler
Ihre Wasserentnahme aus dem öffentlichen Versorgungsnetz ermitteln wir mit dem sogenannten Hauptwasserzähler, der umgangssprachlich auch als Wasseruhr bezeichnet wird. Direkt vor der Zähleinrichtung befindet sich die Hauptabsperrvorrichtung, mit der der Wasserzufluss Ihrer Verbrauchsstelle abgestellt werden kann. Um jederzeit eine korrekte Erfassung Ihrer Wasserentnahme zu gewährleisten, verpflichtet uns das Eichgesetz, die Wasseruhren in vorgegebenen Abständen zu wechseln.

Wechsel des Hauptwasserzählers

Unsere Mitarbeiter kommen unaufgefordert zum Zählerwechsel zu Ihrer Verbrauchsstelle. Natürlich legitimieren sie sich durch ihren Dienstausweis. Für den Fall, dass unsere Mitarbeiter niemanden antreffen, erhalten Sie eine Benachrichtigung, um selbst einen Wechseltermin vereinbaren zu können. Ihnen entstehen für den Austausch des Hauptwasserzählers keine Kosten.


Anträge Zweitwasseruhr

Zweitwasserzähler

Sie haben die Möglichkeit mit einem zusätzlichen, bei uns registrierten Wasserzähler, der sogenannten "Zweitwasseruhr", dass von Ihnen nicht in den Kanal eingeleitete Wasser in Abzug zu bringen.

Diesen Zweitwasserzähler müssen Sie bei uns beantragen, selbst erwerben und einbauen. Der Zähler ist, wie der Hauptwasserzähler, entsprechend der Eichgültigkeit zu wechseln. Sie erhalten von uns dann eine "Wechsel-Erinnerung" mit der Aufforderung, einen neuen, geeichten Zähler einzubauen. Die neue Zählernummer ist uns entsprechend dem Formular mitzuteilen.


Verleih von Standrohren

In unseren Geschäftsräumen "Im Dorfe 1a, 33189 Schlangen" können Sie sich ein sogenanntes Standrohr (bei Bedarf auch mit Schlüssel) gegen eine Kaution in Höhe von 250,00 Euro ausleihen.

Einige unserer Standrohre haben neben den "normalen" Wasserhähnen auch einen C-Schlauch-Anschluss.

Nach Rückgabe des Standrohres wird der tatsächliche Verbrauch mit 1,19 Euro/m³, sowie eine Grundgebühr in Höhe von 10,88 Euro/Monat zzgl. der gesetzlichen Mehrwehrsteuer abgerechnet.