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Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen

10.03.2020

Als Eigentümer eines Grundstückes sind Sie verpflichtet, eine Dichtheitsprüfung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben eigenständig in Auftrag zu geben, beziehungsweise durchführen zu lassen.

Unsere Aufgabe ist es, Sie über Ihre Prüfpflichten zu informieren. Die aktuelle Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw) schreibt Prüfungen unter folgenden Umständen vor:

  1. In Wasserschutzgebieten ist eine Erstprüfung bis zum 31.12.2015 durchzuführen bei a) häuslichen Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 beziehungsweise b) industriellen oder gewerblichen Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1990 errichtet worden sind.
  2. Alle anderen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sind bis zum 31.12.2020 zu prüfen.

Ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, können Sie im Internet auf einer interaktiven Karte des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW unter folgender Adresse nachschauen: http://www.elwasweb.nrw.de (Registerkarte "Karte", Menüpunkt "Trinkwasser und Wasserversorgung"). Diese Information können Sie aber auch gerne bei uns erfragen.

Als Abwasserbetrieb behalten wir uns aber vor, bei schadhaften Hausanschlussleitungen, insbesondere bei Infiltration von Grundwasser, eine Zustands- und Funktionsprüfung zu fordern. Auch bei Änderungen oder Neubau von Abwasseranlagen wird eine Zustands- und Funktionsprüfung gemäß den gesetzlichen Vorgaben von uns angefordert.