Im Folgenden finden Sie die aktuellsten und wichtigsten Informationen über die Zustands- und Funktionsprüfung. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.
Unentdeckte Schäden und Undichtigkeiten an häuslichen Abwasserleitungen führen häufig zum Austritt von Schmutzwasser und können in der Folge Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers bewirken.
Die Gemeindewerke Schlangen GmbH weist darauf hin, dass auch umgekehrt das Grundwasser in die Abwasserleitungen eindringen kann und damit Kanäle und die Kläranlage hydraulisch belasten. Die Folgen könnten steigende Abwassergebühren und Rückstau von Abwässern in die Häuser sein.
Grundstückseigentümer/ -innen sind verpflichtet, ihre private häusliche Abwasserleitung sowie zugehörige Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen auf Schäden und undichte Stellen überprüfen zu lassen. Auch wer bestehende Abwasserleitungen sanieren oder verändern will, kann zur Prüfung verpflichtet sein. Lesen Sie bitte hierzu die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüWVOAbw ), www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit .
Für Schäden, die durch eigene defekte Abwasserleitungen entstehen, haften grundsätzlich die Grundstückseigentümer/ - innen. Aber auch um Nässeschäden und Wertverlust der Immobilie zu vermeiden, ist es angebracht, häusliche Abwasserleitungen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer: "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal
Die Zustands- und Funktionsprüfung ist in Nordrhein-Westfalen in einer Verordnung geregelt: der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw.) vom 17.10.2013. Sie legt unter anderem Fristen fest, in welchen Fällen private Grundstückseigentümer/ -innen häusliche Abwasserleitungen bis wann überprüfen müssen.
Ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, können sie auf der hinterlegten interaktiven Karte des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sehen: Wasserschutzgebiete oder lassen Sie sich die Karte mit den festgesetzten Wasserschutzgebieten für die Gemeinde Schlangen der Bezirksregierung Detmold als PDF-Datei anzeigen: Wasserschutzgebiet Gemeinde Schlangen.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer: "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal
Alle privaten Abwasserleitungen eines Grundstücks, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind, müssen auf Zustand und Funktion überprüft werden, sofern auch Schmutzwasser abgeleitet wird. Dies betrifft insbesondere Abwasserleitungen von Grundstücken in Wasserschutzgebieten. Zu diesen privaten Abwasserleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte sowie zugehörige Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen.
Es gibt zwei unterschiedliche Systeme, mit denen Schmutzwasser abgeleitet werden kann:
Hinweis: In der Gemeinde Schlangen ist der Hauseigentümer bis zu seiner Grundstücksgrenze für seine Abwasserleitungen verantwortlich.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer: "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal
Die Zustands- und Funktionsprüfung darf nur von einem anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Eine offizielle Liste der anerkannten Sachkundigen finden Sie Internet unter
www.sadipa.it.nrw.de/sadipa
Hinweis: Um sicherzustellen, dass der Prüfende tatsächlich anerkannter Sachkundiger ist, überprüfen Sie bitte, ob er in der offiziellen Liste der anerkannten Sachkundigen geführt wird. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an uns.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW: Flyer "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal
Lagepläne bereithalten und Zugänge klären!
Grundlage aller Maßnahmen und Arbeiten ist die Kenntnis der vorhandenen Abwasserleitungen. Hierzu sind zunächst die eigenen Unterlagen und Lagepläne zu Rate zu ziehen.
Hinweis: Um Kosten zu sparen, ist es ratsam, vor der Beauftragung des Sachkundigen Zugänge zur Abwasseranlage, wie Einsteigeschächte oder Inspektionsöffnungen, im Gebäude und/oder auf dem Grundstück ausfindig und zugänglich zu machen. Manchmal lohnt es sich auch, den Voreigentümer zu fragen, da die Zugänge oftmals nachträglich verdeckt, aber die Lagepläne nicht aktualisiert wurden.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal
Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal
Die Kosten der Zustands- und Funktionsprüfung sind sehr stark von der jeweiligen Situation auf Ihrem Grundstück abhängig. Dies betrifft vor allem die Leitungslänge, mögliche Leitungsverzweigungen und die Zugänglichkeit der Leitungen. Die Prüfung der Abwasserleitungen für ein Einfamilienhaus beläuft sich insgesamt auf etwa 300,00 Euro bis 500,00 Euro. Die Kosten für die Prüfung eines weit verzweigten Leitungsnetzes sind meist wesentlich höher.
Hinweis: Beim Einholen der Angebote achten sie bitte darauf, dass im Angebot des Fachbetriebs alle Leistungen, wie zum Beispiel die Reinigung und die vollständige Dokumentation, enthalten sind.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal
Zum Nachweis der ordnungsgemäß durchgeführten Zustands- und Funktionsprüfung gehört eine entsprechende Dokumentation.
Diese besteht aus:
Zusätzlich bei einer optischen Inspektion:
CD/DVD mit Befahrungsvideos, Haltungs- und Schachtberichte und Bilddokumentation festgestellter Schäden.
Zusätzlich bei vereinfachter Dichtheitsprüfung nach DIN 1886-30 ("DR2") / Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 ("DR1"): Prüfprotokolle.
Lassen Sie sich in jedem Fall die vollständige Dokumentation der Prüfung Ihrer Abwasserleitungen aushändigen und achten Sie darauf, dass die Bescheinigung von dem anerkannten Sachkundigen unterschrieben ist.
Hinweis: Städten und Gemeinden ist es nach der SüwVO Abw freigestellt, ob sie die Prüfbescheinigungen einfordern. dies entbindet die Grundstückseigentümer/-innen aber nicht von der Pflicht, die Zustands- und Funktionsprüfung durchzuführen. die Behörden können die Prüfbescheinigungen nebst Anlagen auch zu einem späteren Zeitpunkt einfordern.
Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal
Links, Faltblätter und Co. zum Thema Zustands- und Funktionsprüfung.
Herr Göke
Tel.: 05252 / 9853-21
Herr Oys
Tel.: 05252 / 9853-20
Eine individuelle und kostenlose Beratung rund um das Thema Zustands- und Funktionsprüfung bietet Ihnen auch die Verbraucherzentrale NRW an
Montags und mittwochs von 9 – 13 Uhr und dienstags und donnerstags von
13 – 17 Uhr.
E-Mail-Beratung:
E-Mail schreiben
www.vz-nrw.de/kanal
Gemeindewerke Schlangen GmbH
Im Dorfe 1a
33189 Schlangen
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