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Zustands- und Funktionsprüfung

Im Folgenden finden Sie die aktuellsten und wichtigsten Informationen über die Zustands- und Funktionsprüfung. Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter.

Häufig gestellte Fragen

Warum ist eine Zustands- und Funktionsprüfung sinnvoll?

Unentdeckte Schäden und Undichtigkeiten an häuslichen Abwasserleitungen führen häufig zum Austritt von Schmutzwasser und können in der Folge Verunreinigungen des Bodens und des Grundwassers bewirken.

Die Gemeindewerke Schlangen GmbH weist darauf hin, dass auch umgekehrt das Grundwasser in die Abwasserleitungen eindringen kann und damit Kanäle und die Kläranlage hydraulisch belasten. Die Folgen könnten steigende Abwassergebühren und Rückstau von Abwässern in die Häuser sein.

Grundstückseigentümer/ -innen sind verpflichtet, ihre private häusliche Abwasserleitung sowie zugehörige Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen auf Schäden und undichte Stellen überprüfen zu lassen. Auch wer bestehende Abwasserleitungen sanieren oder verändern will, kann zur Prüfung verpflichtet sein. Lesen Sie bitte hierzu die Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüWVOAbw ), https://www.lanuv.nrw.de/wasser/abwasser/dichtheit.

Für Schäden, die durch eigene defekte Abwasserleitungen entstehen, haften grundsätzlich die Grundstückseigentümer/ - innen. Aber auch um Nässeschäden und Wertverlust der Immobilie zu vermeiden, ist es angebracht, häusliche Abwasserleitungen auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer: "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal

Bis wann sind häusliche Abwasserleitungen zu prüfen?

Die Zustands- und Funktionsprüfung ist in Nordrhein-Westfalen in einer Verordnung geregelt: der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw.) vom 17.10.2013. Sie legt unter anderem Fristen fest, in welchen Fällen private Grundstückseigentümer/ -innen häusliche Abwasserleitungen bis wann überprüfen müssen.

  1. a) Bei allen Neubauvorhaben, wesentlichen Änderungen oder Sanierung der bestehenden Abwasseranlage unverzüglich vor Inbetriebnahme/Wiederinbetriebnahme der Abwasseranlage.
    b) Bei bestehenden Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten (außer in der Zone 3C), wenn diese Leitungen vor dem 01.01.1965 verlegt wurden, bis zum 31.12.2015.
    c) Bei bestehenden Abwasserleitungen innerhalb von Wasserschutzgebieten, wenn diese Leitungen nach dem 01.01.1965 verlegt wurden, bis 31.12.2020.
    d) Bei Festsetzung eines neuen Wasserschutzgebiets innerhalb von 7 Jahren
    e) Als Wiederholungsprüfung: In allen Fällen muss die Prüfung alle 30 Jahre wiederholt werden.

Ob Ihr Grundstück in einem Wasserschutzgebiet liegt, können sie auf der hinterlegten interaktiven Karte des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen sehen: Wasserschutzgebiete oder lassen Sie sich die Karte mit den festgesetzten Wasserschutzgebieten für die Gemeinde Schlangen der Bezirksregierung Detmold als PDF-Datei anzeigen: Wasserschutzgebiet Gemeinde Schlangen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer: "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal

Welche Leitungen müssen überprüft werden?

Alle privaten Abwasserleitungen eines Grundstücks, die im Erdreich oder unzugänglich verlegt sind, müssen auf Zustand und Funktion überprüft werden, sofern auch Schmutzwasser abgeleitet wird. Dies betrifft insbesondere Abwasserleitungen von Grundstücken in Wasserschutzgebieten. Zu diesen privaten Abwasserleitungen gehören auch Leitungen unter der Bodenplatte sowie zugehörige Einsteigeschächte und Inspektionsöffnungen.

Es gibt zwei unterschiedliche Systeme, mit denen Schmutzwasser abgeleitet werden kann:

  • Beim Mischsystem werden Niederschlags- und Schmutzwasser zusammen in einer Leitung in den öffentlichen Kanal abgeleitet.
  • Beim Trennsystem werden Niederschlags- und Schmutzwasser über getrennte Leitungen in den öffentlichen Kanal abgeleitet

Hinweis: In der Gemeinde Schlangen ist der Hauseigentümer bis zu seiner Grundstücksgrenze für seine Abwasserleitungen verantwortlich.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer: "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal

Wer darf die Leitungen prüfen?

Die Zustands- und Funktionsprüfung darf nur von einem anerkannten Sachkundigen durchgeführt werden. Eine offizielle Liste der anerkannten Sachkundigen finden Sie Internet unter
www.sadipa.it.nrw.de/sadipa

Hinweis: Um sicherzustellen, dass der Prüfende tatsächlich anerkannter Sachkundiger ist, überprüfen Sie bitte, ob er in der offiziellen Liste der anerkannten Sachkundigen geführt wird. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an uns.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW: Flyer "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal

Welche Vorbereitungen sind erforderlich?

Lagepläne bereithalten und Zugänge klären!

Grundlage aller Maßnahmen und Arbeiten ist die Kenntnis der vorhandenen Abwasserleitungen. Hierzu sind zunächst die eigenen Unterlagen und Lagepläne zu Rate zu ziehen.

Hinweis: Um Kosten zu sparen, ist es ratsam, vor der Beauftragung des Sachkundigen Zugänge zur Abwasseranlage, wie Einsteigeschächte oder Inspektionsöffnungen, im Gebäude und/oder auf dem Grundstück ausfindig und zugänglich zu machen. Manchmal lohnt es sich auch, den Voreigentümer zu fragen, da die Zugänge oftmals nachträglich verdeckt, aber die Lagepläne nicht aktualisiert wurden. 

Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal

Welche Prüfverfahren gibt es?

  • Die Optische Inspektion ("KA"): Diese erfolgt mittels einer Kanalfernsehuntersuchung. Speziell für diese Untersuchung gibt es Kamerasysteme, die mit hoher Bildqualität auch verzweigte Abwasserleitungen untersuchen können. Diese Kameras werden vom Einsteigeschacht oder von der Inspektionsöffnung aus eingesetzt. Einige Kameras können zeitgleich eine Lageplanskizze der untersuchten Leitungen anfertigen.
  • Die Vereinfachte Dichtheitsprüfung nach DIN 1986-30 ("DR2"): Bei dieser Variante werden die Leitungen an der tiefsten Stelle abgesperrt und am höchsten Punkt der Leitung (zum Beispiel am Bodenablauf) mit Wasser aufgefüllt. Der Sachkundige füllt die Leitung bis zum Ende der Prüfungszeit immer wieder mit Wasser auf. Übersteigt die hinzugegebene Wassermenge eine Toleranzgrenze, gilt die Leitung als undicht. 
  • Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 ("DR1"): Dieser Prüfung ist immer eine Optische Inspektion vorgeschaltet. Bei der anschließenden Druckprüfung werden die Abwasserleitungen mit Wasserdruck oder Luftüberdruck untersucht. Hierzu werden die zu überprüfenden Leitungen mit Dichtungselementen abgesperrt und das System wird mit Wasser gefüllt beziehungsweise Druckluft eingeleitet. Bleibt der Wasser- oder Druckverlust im Rahmen der zulässigen Toleranz, gilt die Leitung als dicht.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal

Was kostet die Zustands- und Funktionsprüfung?

Die Kosten der Zustands- und Funktionsprüfung sind sehr stark von der jeweiligen Situation auf Ihrem Grundstück abhängig. Dies betrifft vor allem die Leitungslänge, mögliche Leitungsverzweigungen und die Zugänglichkeit der Leitungen. Die Prüfung der Abwasserleitungen für ein Einfamilienhaus beläuft sich insgesamt auf etwa 300,00 Euro bis 500,00 Euro. Die Kosten für die Prüfung eines weit verzweigten Leitungsnetzes sind meist wesentlich höher.

Hinweis: Beim Einholen der Angebote achten sie bitte darauf, dass im Angebot des Fachbetriebs alle Leistungen, wie zum Beispiel die Reinigung und die vollständige Dokumentation, enthalten sind.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal

Mit welchen Unterlagen weise ich die Prüfung nach?

Zum Nachweis der ordnungsgemäß durchgeführten Zustands- und Funktionsprüfung gehört eine entsprechende Dokumentation.
Diese besteht aus:

  • Bescheinigung über das Ergebnis des Zustands und der Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen und zugehöriger Schächte nach Anlage 2 SüWVo Abw
  • Bestandsplan/Lageplanskizze
  • Foto-Dokumentation der Örtlichkeit.

Zusätzlich bei einer optischen Inspektion:
CD/DVD mit Befahrungsvideos, Haltungs- und Schachtberichte und Bilddokumentation festgestellter Schäden.

Zusätzlich bei vereinfachter Dichtheitsprüfung nach DIN 1886-30 ("DR2") / Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 ("DR1"): Prüfprotokolle.

Lassen Sie sich in jedem Fall die vollständige Dokumentation der Prüfung Ihrer Abwasserleitungen aushändigen und achten Sie darauf, dass die Bescheinigung von dem anerkannten Sachkundigen unterschrieben ist.

Hinweis: Städten und Gemeinden ist es nach der SüwVO Abw freigestellt, ob sie die Prüfbescheinigungen einfordern. dies entbindet die Grundstückseigentümer/-innen aber nicht von der Pflicht, die Zustands- und Funktionsprüfung durchzuführen. die Behörden können die Prüfbescheinigungen nebst Anlagen auch zu einem späteren Zeitpunkt einfordern.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal

Links, Faltblätter und Co. zum Thema Zustands- und Funktionsprüfung.