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Sanierung von Abwasserleitungen

Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen über die Sanierung Ihrer Abwasserleitung. Bitte besprechen Sie sich vor Sanierungsbeginn mit unseren Mitarbeitern.

Was tun bei schadhaften Leitungen?

Schäden an Abwasserleitungen müssen behoben werden. Der Sachkundige legt in der Prüfbescheinigung die Schwere des Schadens fest.

Es gelten folgende Sanierungsfristen:

  • große Schäden: unverzüglich
  • mittelgroße Schäden: innerhalb von 10 Jahren
  • Bagatellschäden: in der Regel nicht vor der Wiederholungsprüfung nach 30 Jahren

Die Stadt beziehungsweise die Gemeinde kann die Fristen nach pflichtgemäßem Ermessen im Einzelfall verkürzen oder verlängern. Der Sanierungserfolg ist dann mit einer erneuten Zustands- und Funktionsprüfung nachzuweisen. Hierbei kann es sein, dass nach der Sanierung ein anderes Prüfverfahren anzuwenden ist als vorher.

Hinweis: Die Sanierungsarbeiten sollten sorgfältig geplant werden und erst nach Rücksprache mit der Stadt beziehungsweise Gemeinde erfolgen

Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal


Wie wird saniert?

Eine Sanierung kann eine Erneuerung, Reparatur oder Renovierung der Abwasserleitung bedeuten. Es gibt zahlreiche unterschiedliche Verfahren, die in offener oder geschlossener Bauweise durchgeführt werden. In der Regel sind Sanierungen in geschlossener Bauweise mit geringeren Kosten verbunden. Die Sanierung in geschlossener Bauweise kann zum Beispiel durch ein sogenanntes Liningverfahren erfolgen. Dabei wird ein kunstharzgetränkter Gewebeschlauch in das alte Rohr eingezogen. Dieser härtet anschließend durch Wärme oder UV-Licht zu einen neuen Rohr aus. Damit kann die Leitung renoviert oder eine einzelne Schadstelle repariert werden. Zusammengebrochene Rohre müssen in jedem Fall ersetzt werden.

Sind Leitungen unter der Bodenplatte verlegt, sollte in jedem Fall geprüft werden, ob diese nicht aufgegeben werden können und eine neue Leitung hoch liegend aus dem Haus geführt wird. Damit kann vielfach auch ein Schutz gegen Rückstau erreicht werden.

Hinweis:
Reparaturen lohnen sich nur bei einem geringen Schadensumfang. Es kann günstiger sein, die alte Leitung komplett zu renovieren oder auszutauschen.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal


Wie kann die Sanierung finanziert werden?

Die Kosten für die Sanierung variieren sehr stark in Abhängigkeit von Art, Lage und Umfang der Schäden. Müssen größere Bereiche im offenen Graben saniert werden, können die Kosten auch bei einem Einfamilienhaus mehrere tausend Euro erreichen.

Es gibt für Sanierungen verschiedene Möglichkeiten der (Teil-)Finanzierung:

  • Versicherungen: Manche Gebäudeversicherungsverträge decken auch die Sanierung von Schäden an den Abwasserleitungen ab. Es wird empfohlen, den Versicherungsvertrag daraufhin zu überprüfen.
  • Steuerliche Absetzbarkeit: Private Grundstückseigentümer/ -innen können einen Teil der Sanierungskosten, insbesondere die Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Laut Gesetz bekommen Steuerzahler für den auf solche Leistungen entfallenden Arbeitslohn 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen, maximal 1.200 Euro. Die Rechnung sollte der Steuererklärung beigefügt werden.
  • Förderprogramm des Landes NRW: Im Rahmen des Förderprogramms "Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW" gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Zuwendung oder ein Darlehen für die Sanierung schadhafter Abwasserleitungen zu erhalten.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal

Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen

m Rahmen des Förderprogramms "Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW" gibt es verschiedene Möglichkeiten, eine Zuwendung oder ein Darlehen für die Sanierung schadhafter Abwasserleitungen zu erhalten.

  • Zinsvergünstigtes Darlehen zur Sanierung privater Hausanschlüsse: Grundstückeigentümer/-innen haben die Möglichkeit, ein Darlehen der NRW.BANK mit einer Laufzeit von 10 Jahren mit einem tilgungsfreien Jahr über die eigene Hausbank zu beantragen. Dazu muss der Antrag bei der Hausbank vor der Sanierung gestellt werden. Es empfiehlt sich, zusammen mit dem Antrag Sanierungsangebote einzureichen.
  • Zuschuss: Grundstückseigentümer/ -innen, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII oder ALG II beziehen und die Immobilie selbst bewohnen, haben die Möglichkeit, einen Teilbetrag bei der Stadt beziehungsweise Gemeinde als Zuschuss zu beantragen. Ein weiterer Teilbetrag kann zusätzlich über die NRW.BANK als Zuschuss beantragt werden. Der Antrag wird über die Stadt oder Gemeinde an die NRW.BANK weitergeleitet. Über die erforderlichen Unterlagen und Fördervoraussetzungen informiert Sie Ihre Stadt oder Gemeinde.
  • Zuwendung im sogenannten Fremdwasserschwerpunktgebiet: Die Stadt beziehungsweise Gemeinde muss festlegen, dass das Grundstück in einem sogenannten Fremdwasserschwerpunktgebiet liegt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind. Daran angeknüpft erstellt die Stadt/Gemeinde ein sogenanntes Fremdwassersanierungskonzept. In diesem Rahman kann eine Zuwendung aus dem Förderprogramm "Ressourceneffiziente Abwasserbeseitigung NRW" angeboten werden. Das Antragsverfahren läuft über die Stadt/Gemeinde nach erfolgter Zustands- und Funktionsprüfung. Ob Ihre Stadt oder Gemeinde an diesem Programm teilnimmt, erfahren Sie ausschließlich bei den dortigen Ansprechpartnern.

Quelle: Verbraucherzentrale NRW; Flyer "Alles klar mit der Abwasserleitung?"
www.vz-nrw.de/kanal


Weitere Infos

Links, Faltblätter und Co. zum Thema Sanierung von Abwasserleitungen.