AbWasserinformation
Auf den nächsten Seiten sind neben allgemeinen Infos auch die wichtigsten Informationen über die Abwasserentsorgung aufgeführt. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch gerne während unserer Öffnungszeiten persönlich oder telefonisch zur Verfügung.
Getrennte Regenwassergebühr
Die Gemeinde Schlangen erhebt getrennte Abwassergebühren für die Beseitigung von Schmutz- und Niederschlagswasser. Zur Ermittlung der Schmutzwassermenge wird die aus dem öffentlichen Wassernetz bezogene Frischwassermenge in Kubikmeter herangezogen.
Grundlage der Gebührenberechnung ist die Quadratmeterzahl der bebauten (beziehungsweise überbauten) und/oder befestigten Grundstücksflächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Kanalisation gelangen kann.
Zur Ermittlung und Erfassung der benötigten Daten haben wir den Grundstückseigentümern Fragebögen zu den be- und überbauten Flächen zugeschickt, die diese dann wiederum ausgefüllt an uns zurück gesendet haben. In allen Fällen, bei denen wir keine Daten übermittelt bekommen haben, mussten die Angaben auf Grund des Gebührenrechts geschätzt werden. Alle erfassten Flächen werden in den nächsten Jahren von unseren technischen Mitarbeitern überprüft.
Berücksichtigt werden alle Flächen auf einem Grundstück, auf denen Wasser nicht versickern kann und - egal ob direkt oder indirekt - in die öffentliche Kanalisation gelangt, zum Beispiel von Dachflächen, Garagenflächen, Zufahrten, Zuwegen, Terrassen oder Hofflächen.
Auch Rasengittersteine, Öko- oder Sickerpflaster sind anteilig mit einzubeziehen, da auch von ihnen bei Starkniederschlägen Wasser in die öffentliche Kanalisation gelangt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unsere technischen Mitarbeiter.
Kanalspülung
Wir als Ihr Abwasserentsorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, das Kanalnetz regelmäßig zu spülen. Dieses ist in verschiedene Spülbereiche unterteilt, sodass alle Leitungen jedes dritte Jahr mittels Hochdruckspülung gereinigt werden.
Das Spülen ist ein wichtiger Bestandteil der Unterhaltung von Abwasserkanälen. Hierbei werden Betriebsdrücke bis zu 100 Bar erreicht. Wenn die Rückstausicherung eines Gebäudes nicht gewartet/nicht installiert wurde, kein Kontrollschacht vorhanden ist oder die Entlüftungsanlage nicht fachgerecht eingebaut wurde, kann dieser Druck Wasser aus den Geruchsverschlüssen von Toiletten, Waschbecken, Badewannen oder Duschen ausblasen und es kommt zu ärgerlichern Verunreinigungen der Sanitärräume.
Der Grundstückseigentümer kann diese Unannehmlichkeiten vermeiden, in dem er seine Entwässerungsanlage entsprechend herstellt und wartet. Wir beraten Sie gerne.
TV-Untersuchung
Wundern Sie sich manchmal auch über die Fahrzeuge, die vor offenen Kanalschächten stehen?
Dann erfassen wir, beziehungsweise die von uns beauftragten Unternehmen, meistens den Zustand des Kanalnetzes mittels einer Kamerauntersuchung. Hierbei wird eine ferngesteuerte Kamera in die Abwasserleitung gesetzt, die die gefundenen Schäden erfasst. Die Aufnahmen und die Schadensprotokolle werden später von uns für die Planung von Sanierungsmaßnahmen verwendet. Der Umfang und die Häuigkeit der Untersuchungen ist gesetzlich geregelt.
Die Rückstausicherung
Trotz ordnungsgemäßer Unterhaltung und Wartung kann es im öffentlichen Kanalnetz von Zeit zu Zeit zu Verstopfungen kommen. In diesen Fällen staut sich das Wasser auch in privaten Anschlussleitungen zurück, so dass das Abwasser aus Abflüssen, zum Beispiel in Kellerräume, dringen kann.
Aus diesem Grund ist jeder Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, sich gegen Rückstau zu sichern.
Eine Möglichkeit ist der Einbau einer Rückstauklappe, die das Zurückströmen von Abwasser verhindert. Eine andere Möglichkeit besteht darin, dass der Ablauf des Hauses nicht unterhalb der Rückstauebene liegt. Anfallendes Abwasser unterhalb dieser Ebene muß dann extra abgepumpt werden.
Die Rückstauebene ist meistens die Straßenoberkante, da das Abwasser bei Rückstau aus den Kanaldeckeln auf die Straße treten kann.
Prüfen Sie bitte, ob Ihr Hausanschluss über eine ausreichende Sicherung gegen Rückstau verfügt. Wir beraten Sie gerne umfassend zu diesem Thema.